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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der SL Rack GmbH für den Onlineshop


Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen als Käufer und uns, der
  2. SL Rack GmbH
    vertreten durch https://www.sl-rack.shop/Rechtliches/Impressum/,
    Münchener Straße 1
    83572 Haag i. OB,
    Registergericht Amtsgericht Traunstein HRB 26984,
    UST-ID-Nr. DE318578235,
    über diesen Online-Shop geschlossenen Verträge („Verträge“), soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  
  3. Unsere AVB gelten ausschließlich; ergänzend gelten unsere allgemeinen AVB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 
  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft

Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist demnach jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wenn Sie in unserem Online-Shop als Unternehmer eine Bestellung abgeben, haben Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft vorab nachzuweisen. Neben der Angabe Ihrer USt-ID-Nr. vor Vertragsschluss können wir verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft auch durch sonstige geeignete Nachweise ausreichend belegen. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 Registrierung in unserem Online-Shop; Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

  1. Sie können in unserem Online-Shop Waren als registrierter Benutzer bestellen, wobei der Abschluss von Verträgen mit uns über unseren Online-Shop voraussetzt, dass Sie sich auf unserer Webseite mit den dort geforderten personenbezogenen Daten kostenlos registrieren und Ihr Einverständnis mit der Geltung dieser AVB erklären. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.
  2. Mit der Registrierung wählen Sie in dem auf unserer Webseite vorgegebenen Anmeldeformular einen persönlichen Nutzernamen und ein frei wählbares Passwort. Das Passwort ist von Ihnen geheim zu halten und darf Dritten, d.h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder Personen in Ihrem Unternehmen, die keine Vertretungsberechtigung haben, keinesfalls mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Änderungen können online über die auf unserer Website enthaltenen Anmeldeformulare eingegeben werden.
  3. Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder unter „Konto“ löschen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Konto“ vorgenommen werden.
  4. Die von Ihnen im Rahmen der Registrierung eingegebenen personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Verträge und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzrechts verwendet. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformation, die Sie unter dem Link https://www.sl-rack.shop/Rechtliches/Datenschutz/ abrufen können.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags, Vertragssprache

  1. Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Durch Anklicken des „kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Die Annahme Ihres Angebots gilt erst als erfolgt, sobald wir Ihnen gegenüber (per E-Mail) die Annahme durch eine Auftragsbestätigung erklären oder die Ware absenden. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.
  3. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

§ 5 Preise und Versandkosten

  1. Alle Preise, die in unserem Online-Shop angegeben sind, verstehen sich zuzüglich anfallender jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese ist gesondert ausgewiesen.
  2. Versandkosten sind von Ihnen zu tragen, ebenso wie Zölle und ähnliche Abgaben. Die für Ihre Bestellung anfallenden Versandkosten werden wir Ihnen verbindlich in der Auftragsbestätigung angegeben. Gerne können Sie die Versandkosten vor Abgabe Ihrer Bestellung unter slrab@sl-rack.de erfragen. Unverbindliche Informationen hierzu finden Sie auch unter https://www.sl-rack.shop/Rechtliches/Versand-Zahlung/.
  3. Kundenspezifische Preisnachlässe oder Rabatte werden spätestens in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und sind von Ihnen zu überprüfen.
  4. Soweit nicht abweichend vereinbart, tragen Sie als Käufer das Versandrisiko. Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich.
  5. Wenn wir Ihre Bestellung gemäß § 10 Abs. 2 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

§ 6 Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern

  1. Im Rahmen des Bestellprozesses legen Sie zunächst die gewünschte Ware durch Klicken des Buttons „In den Warenkorb“ in Ihren Warenkorb. Über „Warenkorb anzeigen“ können Sie jederzeit die gewünschte Stückzahl ändern und den Warenkorb aktualisieren oder ausgewählte Waren ganz entfernen. Sofern Sie Ware im Warenkorb hinterlegt haben und Ihren Einkauf abschließen möchten, gelangen Sie durch Klicken auf den „Zur Kasse“-Button zunächst auf eine Seite zur Eingabe Ihrer Rechnungsdetails. Über den Button „Weiter“ sind anschließend Ihre Lieferdaten anzugeben. Im letzten Schritt gelangen Sie über „Weiter“ auf die Seite „Übersicht & Bezahlen“. Nachdem Sie dort die Versandart ausgewählt haben, können Sie durch Anklicken des Bestätigungs-Buttons „kostenpflichtig bestellen“ Ihre Bestellung verbindlich i.S.d. § 4 Abs. 2 dieser AVB abschließen.
  2. Vor der Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung können Sie den Bestellprozess auf Wunsch komplett abbrechen, indem Sie einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Die ausgewählte Ware verbleibt in Ihrem Warenkorb.

§ 7 Speicherung des Vertragstexts

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren einschließlich dieser AVB werden Ihnen per E-Mail mit Auftragsbestätigung bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Es erfolgt eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart, sind der Kaufpreis zzgl. Versandkosten spätestens binnen 30 Kalendertagen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.
  2. Der Kaufpreis wird sofort mit Rechnungsstellung fällig und ist samt Versandkosten auf unser in der Rechnung angegebenes Konto (sofern nicht anders vereinbart) zu überweisen.
  3. Mit Ablauf der unter Abs. 1 festgelegten Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, Ihnen für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen, ausgenommen, Sie weisen nach, dass die uns tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen (§ 288 BGB), mindestens jedoch neun Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz (§ 247 BGB). Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte zudem berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und dem Käufer sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Die Kosten berechtigter Rechtsverfolgung hat uns der Käufer auch im Falle einer Rechtsverfolgung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen.
  5. Ihnen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben Ihre Gegenrechte, insbesondere gem. § 11 dieser AVB, unberührt.
  6. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Ihnen ist die Abtretung von Ansprüchen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen. Soweit Dritte nicht in der Lage sind, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu-rückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  5. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (5.3.) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 10 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgen die Lieferung EXW Incoterms® 2020 ab bzw. eine Selbstabholung durch den Käufer an einem unserer Lager in Aschau am Inn (Anschrift: Otto-Hahn-Straße 7, D-84544 Aschau am Inn) oder Cadolzburg (Anschrift: Gewerbestraße 2a, D-90556 Cadolzburg), wo jeweils auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Sofern die Ware auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt wird (Versendungskauf), sind wir berechtigt die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer für die Entladung der Transportmittel zu sorgen und die dafür erforderliche Ausrüstung (Kran, Gabelstabler etc.) bereitzustellen.
  2. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    1. die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    2. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    3. dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung beauftragten Dritten über, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Montage) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben.
  4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,2 % des Netto-Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufenem Werktag, maximal 5 % des Netto-Rechnungsbetrages, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung); die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  6. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 11 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung durch die Auftragsbestätigung angegeben.
  2. Im Falle des Versendungskaufs beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Seiten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder falsche Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  4. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – vom Käufer eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
  5. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. § 376 HGB gilt nicht. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet gelieferten Ware, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  6. Die Rechte des Käufers gemäß § 14 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben von dieser Ziffer unberührt. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch ein Ereignis Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen jeder Art, Krieg, Pandemien) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

§ 12 Mängelansprüche des Käufers (Gewährleistung)

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b BGB).
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung (Gewährleistung) ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Von diesen AVB abweichende Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme einer Garantie bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden. Unsere Mitarbeiter verfügen über keine Berechtigung, Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen zu treffen bzw. zu geben, die über den schriftlichen Vertrag und diese AVB hinausgehen. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer und Prokuristen bleibt unberührt.
  3. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Ablieferung, bei Selbstabholung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt diese Anzeige, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen erfolgt. Zur Fristwahrung genügt hierbei die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht ist der Käufer verpflichtet, offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Ablieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt, um die Frist zu wahren. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen, soweit im Einzelfall keine längere Frist geboten ist; war der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängel-anzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  4. Ist die gelieferte Ware oder Teile hiervon mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennbar. Transportkosten werden insoweit nicht übernommen, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  7. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
  8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, was mindestens zwei Nachbesserungsversuche durch uns voraussetzt, oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  9. Bei Mängeln von Bestand- bzw. Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AVB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispiels-weise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen uns gehemmt.
  10. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  11. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  12. Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 13 Verjährung

  1. Abweichend von § 428 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung am Lieferort. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gemäß §§ 445a, 445b BGB bleibt unberührt.
  2. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 14 Abs. 1 lit. a) und Abs. 2 verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Haftungsbeschränkung

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung bestimmt sich, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 14 Abs. 1:
    1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) sowie lit. 1.3. und 1.4. – für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für Schäden, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise hätten voraussehen müssen. Vertragswesentlich ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie die Lieferung der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt, die Freiheit der Ware von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
    3. Die Haftung für Vermögensschäden in Form von Ertrags-, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen oder Vermögensschäden infolge Ansprüche Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    4. Unsere Ersatzpflicht ist für Sachschäden infolge einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf einen Betrag von maximal EUR 200.000,00 je Schadensfall, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Diesen Betrag sehen wir als ausreichend zur Deckung des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens durch unsere Leistungen auf Grundlage dieser AVB.
  2. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei gesetzlich zwingend vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz), bei einer von uns übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  3. Soweit wir technische Auskünfte geben oder über Abs. 1 lit. 1.2. beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  4. Soweit die Haftung nach Abs. 1 oder 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
  5. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

§ 15 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. 

§ 16 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für unseren Geschäftssitz in Haag i. OB zuständige Gericht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser AVB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
  5. Nur die deutsche Textfassung dieser AVB ist rechtsverbindlich. Der englische Text ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich Übersetzungszwecken.

Stand: Mai 2026